.

Unser Jugendschutz-beauftragter

Sascha Bossart,

selbst Vater von zwei Kindern, ist der Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen ein besonderes Anliegen. Im Jahr 2017 erwarb er die Qualifikation als „Tagesvater“ und betreut seitdem regelmäßig ein weiteres Kind.

Um seine Fachkenntnisse stetig zu erweitern, nimmt er regelmäßig an Fortbildungen teil, in denen der Kinderschutz einen zentralen und verpflichtenden Bestandteil darstellt. Denn für die Arbeit mit Kindern ist dieser Aspekt von entscheidender Bedeutung.

Zusätzlich absolvierte er 2023 einen Kurs im Bereich Kinder- und Jugendcoaching, um Kinder noch gezielter bei den Herausforderungen der heutigen Zeit zu unterstützen.

Er ist erreichbar unter

0179 6954274

Kinder- und Jugendschutzkonzept

 

Die SG Dettingen-Dingelsdorf e.V. fördert seit ihrer Gründung den Fußballsport für alle Altersklassen. Dabei legen die SG DD und ihre Mitglieder großen Wert auf ihre Verantwortung gegenüber den Kindern. Aus diesem Bewusstsein heraus hat die SG DD ein Kinder- und Jugendschutzkonzept entwickelt, das dem Wohl der Kinder dient und das Verhalten der Mitglieder sowie der Eltern gegenüber den Kindern maßgeblich prägt.

Die SG Dettingen-Dingelsdorf e.V. (SG DD) ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den ihr anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst und verpflichtet sich zum aktiven Kinderschutz. Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung oder Kindeswohlgefährdung wird entschieden abgelehnt. Die SG DD tritt konsequent gegen Handlungen ein, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährden könnten.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen einzuhalten. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept, das diese Verhaltensregeln enthält, liegt in der Verantwortung des Vorstands. Der Vorstand verpflichtet sich, dieses Konzept regelmäßig zu überprüfen, den aktuellen Anforderungen anzupassen und bei Bedarf zu ergänzen.

Zudem verpflichtet sich die SG DD, mindestens eine Jugendschutzbeauftragte oder einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen. Die Kontaktdaten dieser Ansprechperson sind auf dieser Seite veröffentlicht. Sie steht Kindern, Jugendlichen und deren Eltern als vertraulicher Ansprechpartnerin im Verein zur Verfügung.

Wichtig ist uns als Verein, dass immer alle beteiligten Personen angehört werden. Im Verdachtsfall greifen wir auf Folgende externe Hilfen zurück, die uns vertrauensvoll zur Seite stehen:

https://www.bsj-freiburg.de/beratungsstellenpartner

Seitens der Stadt Konstanz steht auch die psychologische Beratungsstelle in Verdachtsfällen zur Verfügung: 

Psychologische Beratungsstelle - Stadt Konstanz

  • Verantwortung und Schutz

    • Der Vorstand verpflichtet sich, eine Kinder- und Jugendschutz-beauftragte oder einen Kinder- und Jugendschutzbeauftragten zu benennen.

    • Die Kontaktdaten der Beauftragten werden auf der Website der SG DD veröffentlicht.

    • Der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte verpflichtet sich, alle anvertrauten Informationen mit höchster Vertraulichkeit und Diskretion zu behandeln.

    • Diese Tätigkeit wird unabhängig und objektiv ausgeübt und ist nicht mit anderen Ämtern im Verein verknüpft.

    Es steht der Kinder- und Jugendschutzbeauftragten frei, in Absprache mit dem Vorstand ein Team von maximal drei geeigneten Personen zusammenzustellen, um sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

  • Erweitertes Führungszeugnis

    • Jeder Trainer oder Betreuer der SG DD, der regelmäßig mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet, ist verpflichtet, zu Beginn seiner Tätigkeit Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis zu gewähren.

    • Diese Überprüfung wird in einem regelmäßigen Intervall von fünf Jahren wiederholt.
  • Verhaltensregeln

    • Wir achten die Würde und Persönlichkeit der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

    • Wir fördern und unterstützen die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in unserem Verantwortungsbereich.

    • Wir respektieren individuelle Empfindungen zu Nähe und Distanz sowie die persönlichen Schamgrenzen jedes Einzelnen.

    • Wir lehnen jede Form der Diskriminierung ab, sei es aufgrund sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung oder einer Behinderung.

    • Wir verurteilen jegliche Form von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt und achten das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit – sowohl innerhalb des Vereins als auch gegenüber Dritten.

    • Wir respektieren die persönlichen Grenzen anderer. Jeder hat das Recht, „Nein“ zu sagen, und dieses „Nein“ wird uneingeschränkt akzeptiert.

    • Wir verbreiten keine Texte, Fotos, Videos oder Tonaufnahmen ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person.

    • Wir halten uns an das 6-Augen-Prinzip. In der Kommunikation mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen wird bei Einzelgesprächen stets eine weitere Person hinzugezogen.

    • Wir verpflichten uns zu fairem Verhalten (Fair Play) im sportlichen Wettbewerb und im Vereinsleben und verurteilen jede Form von Betrug oder unsportlichem Verhalten.

    • Wir schauen nicht weg. Bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln greifen wir ein und ziehen bei Bedarf den vom Verein benannten Kinder- und Jugendschutzbeauftragten zur Klärung und Unterstützung hinzu.

    • Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht, seine Gefühle und Wünsche frei zu äußern und gehört zu werden.
  • Verhalten im Verdachtsfall

    • Wir nehmen unverzüglich Kontakt mit dem Kinder- und Jugendschutzbeauftragten auf.

    • Wir lassen uns den Vorfall schildern und bemühen uns, ihn vollständig zu verstehen.

    • Der Vorfall wird ohne persönliche Interpretation dokumentiert. Diese Dokumente werden strikt vertraulich behandelt.

    • Der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte und dessen Team führen eine erste Einschätzung des Falls durch.

    • Falls erforderlich, wird externe Unterstützung (z.B. von Beratungsstellenpartner) durch den Kinder- und Jugendschutzbeauftragten eingeschaltet, wobei die Zustimmung der Person, die den Vorfall gemeldet hat, eingeholt wird.

    • Der 1. Vorsitzende wird über den Verdachtsfall informiert, wobei er diese Information streng vertraulich behandelt.

    • Die Erziehungsberechtigten werden informiert, sofern dies nicht dem Schutz der betroffenen Person zuwiderläuft.

    • Der Verdachtsfall wird im Verein aufgearbeitet, und es werden weitere Sensibilisierungsmaßnahmen erarbeitet.
  • Evaluation und Weiterentwicklung

    Das Jugendschutzkonzept wird regelmäßig vom Vorstand überprüft und bewertet. Es wird an neue gesetzliche Vorgaben sowie an aktuelle Erkenntnisse im Bereich des Jugendschutzes angepasst und weiterentwickelt.

  • Dokumentation

    Die sorgfältige und vertrauliche Dokumentation aller durchgeführten Maß-nahmen, Schulungen und Verdachtsfälle wird gewährleistet. Zudem erfolgt die Anfertigung von Protokollen bei Verdachtsfällen sowie eine regelmäßige Berichterstattung über den aktuellen Stand des Jugendschutzes im Verein.